AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Swan Schule, Theaterplatz 3, 45127 Essen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Sprachkurse, Vorbereitungskurse und sonstige Bildungsleistungen, die zwischen der Swan Schule und ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschlossen werden.

Vertragspartner ist:

Swan Schule
Inhaber: Raed Issa
Theaterplatz 3
45127 Essen
Deutschland

E-Mail: info@swan-schule.com
Telefon: +49 201 50682816

Abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen der Swan Schule und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung

Die Kurse der Swan Schule sind grundsätzlich für Erwachsene vorgesehen. Jugendliche ab 17 Jahren können nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Für Teilnehmer unter 17 Jahren sind die regulären Erwachsenenkurse grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt insbesondere über das Online-Anmeldeformular, schriftlich vor Ort oder auf einem anderen von der Swan Schule angebotenen Anmeldeweg.

Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer eine verbindliche Buchungserklärung für den ausgewählten Kurs ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Swan Schule zustande.

Die Annahme kann insbesondere durch Übersendung einer Anmelde- oder Kursbestätigung oder durch Bestätigung des reservierten Kursplatzes erfolgen.

3. Anmeldegebühr und Reservierung des Kursplatzes

Für die verbindliche Reservierung eines Kursplatzes ist grundsätzlich eine Anmeldegebühr in Höhe von 150,00 Euro zu entrichten, sofern für den jeweiligen Kurs nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Anmeldegebühr ist Bestandteil der vereinbarten Gesamtkursgebühr und wird bei vollständiger Zahlung auf die Kursgebühr angerechnet.

Ein Kursplatz gilt grundsätzlich erst nach Eingang der erforderlichen Anmeldegebühr oder nach Vorlage einer von der Swan Schule akzeptierten Kostenübernahmeerklärung als fest reserviert.

4. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, Anmeldung, Rechnung oder individuellen Vereinbarung.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die nach Abzug der bereits gezahlten Anmeldegebühr verbleibende Kursgebühr spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.

Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn, ist die noch offene Kursgebühr unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der gebuchten Unterrichtsleistung, fällig.

Zahlungen können über die von der Swan Schule angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere per Überweisung oder Barzahlung, erfolgen.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der tatsächliche Zahlungseingang bei der Swan Schule.

5. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

5.1 Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn

Eine Stornierung des gebuchten Kurses ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in Textform, insbesondere per E-Mail, möglich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Stornierung bei der Swan Schule.

Hat der Teilnehmer zum Zeitpunkt einer fristgerechten Stornierung lediglich die Anmeldegebühr in Höhe von 150,00 Euro entrichtet, wird dieser Betrag grundsätzlich einbehalten. Eine Verpflichtung zur Zahlung der noch ausstehenden restlichen Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.

Hat der Teilnehmer mehr als 150,00 Euro oder bereits die vollständige Kursgebühr gezahlt, werden bei einer fristgerechten Stornierung die über 150,00 Euro hinausgehenden Zahlungen zurückerstattet, soweit nicht die Sonderregelungen gemäß Ziffer 6 dieser AGB Anwendung finden.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Swan Schule durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Betrag entstanden ist.

5.2 Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn

Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum gebuchten Kurs ist grundsätzlich die vollständige vereinbarte Kursgebühr fällig.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Swan Schule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Sonderregelung bei Verwendung von Unterlagen für Visum- oder Aufenthaltsverfahren

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend und, soweit erforderlich, abweichend von Ziffer 5 dieser AGB.

Hat der Teilnehmer die vollständige Kursgebühr gezahlt und wurden ihm von der Swan Schule Unterlagen ausgestellt, aus denen die vollständige Zahlung hervorgeht, insbesondere eine Anmeldebestätigung, Kursbestätigung, Zahlungsbestätigung oder vergleichbare Bescheinigung, und wurden diese Unterlagen bei einer deutschen Auslandsvertretung, insbesondere einer Botschaft oder einem Konsulat, oder bei einer Ausländerbehörde für ein Visum- oder Aufenthaltsverfahren verwendet, gelten folgende besondere Bedingungen.

Nach Einreichung der Unterlagen ist eine Erstattung der bereits gezahlten Kursgebühr grundsätzlich ausgeschlossen, solange die von der Swan Schule ausgestellten Unterlagen im betreffenden Visum- oder Aufenthaltsverfahren verwendet werden oder weiterhin verwendet werden können.

Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer den Kurs mehr als 14 Tage vor dem vorgesehenen Kursbeginn storniert.

Hintergrund dieser Regelung ist insbesondere, dass eine von der Swan Schule ausgestellte Bestätigung über die vollständige Bezahlung der Kursgebühren gegenüber einer Behörde als Nachweis im Visum- oder Aufenthaltsverfahren verwendet werden kann und eine Rückzahlung ohne entsprechende Klärung zu einem Widerspruch zwischen der ausgestellten Bescheinigung und den tatsächlichen Zahlungsverhältnissen führen könnte.

6.1 Erstattung bei Ablehnung des Visums oder Aufenthaltstitels

Wird der Antrag auf Erteilung des Visums oder Aufenthaltstitels durch die zuständige Behörde abgelehnt, kann der Teilnehmer eine Erstattung der gezahlten Kursgebühr verlangen.

Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer der Swan Schule innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eine vollständige Kopie des offiziellen Ablehnungsbescheids vorlegt.

In diesem Fall werden die gezahlten Kursgebühren abzüglich der Anmeldegebühr in Höhe von 150,00 Euro zurückerstattet, sofern keine bereits tatsächlich erbrachten und gesondert zu vergütenden Leistungen entgegenstehen.

6.2 Erstattung mit Zustimmung der zuständigen Behörde

Eine Erstattung kann ebenfalls erfolgen, wenn der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde vorlegt, aus der hervorgeht, dass die von der Swan Schule ausgestellten Unterlagen für das betreffende Verfahren nicht mehr verwendet werden oder gegen eine Aufhebung der Kursbuchung und Erstattung der Kursgebühren keine behördlichen Bedenken bestehen.

In diesem Fall werden die gezahlten Kursgebühren abzüglich der Anmeldegebühr in Höhe von 150,00 Euro zurückerstattet.

6.3 Überprüfung der Nachweise

Die Swan Schule ist berechtigt, die Echtheit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen zu überprüfen.

Soweit dies rechtlich zulässig und zur Prüfung erforderlich ist, kann die Swan Schule vom Teilnehmer zusätzliche Nachweise verlangen oder die Bestätigung der zuständigen Behörde einholen.

Gesetzlich zwingende Rechte des Teilnehmers, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

7. Verspätete Visaerteilung und Umbuchung

Kann ein Teilnehmer den gebuchten Kurs wegen einer nachweislich verspäteten Entscheidung über seinen Visum- oder Aufenthaltsantrag nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt beginnen, kann die Swan Schule eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren vergleichbaren Kurstermin ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer die Verzögerung unverzüglich nach Kenntnis, möglichst jedoch vor dem ursprünglich vorgesehenen Kursbeginn, in Textform mitteilt und auf Verlangen geeignete Nachweise über das laufende Verfahren vorlegt.

Eine Umbuchung soll grundsätzlich auf einen Kurs innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Kursbeginn erfolgen.

Ist eine Teilnahme innerhalb dieses Zeitraums aufgrund eines weiterhin laufenden behördlichen Verfahrens nachweislich nicht möglich, bemühen sich die Parteien um eine angemessene individuelle Lösung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Unterrichtsform, Kurszeiten und Kursorganisation

Die jeweilige Unterrichtsform – insbesondere Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder eine Kombination beider Formen – ergibt sich aus der Kursbeschreibung bzw. der individuellen Kursbestätigung.

Die Swan Schule kann aus wichtigen sachlichen oder betrieblichen Gründen einzelne Unterrichtseinheiten oder vorübergehend Teile eines Präsenzkurses online durchführen, soweit dies für die Teilnehmer unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.

Eine dauerhafte wesentliche Änderung der vereinbarten Unterrichtsform erfolgt nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund.

Änderungen von Lehrkräften, Unterrichtsräumen oder organisatorischen Abläufen bleiben vorbehalten, soweit dadurch der Gesamtcharakter und der vereinbarte Bildungszweck des Kurses nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

Soweit keine bestimmte Unterrichtszeit ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Tageszeit, insbesondere ausschließlich vormittags oder nachmittags.

9. Einstufung und Kurswechsel

Die Zuordnung zu einer bestimmten Niveaustufe kann von einer Selbsteinschätzung, einem Einstufungstest, vorhandenen Sprachzertifikaten oder einer fachlichen Einschätzung der Swan Schule abhängig gemacht werden.

Stellt sich nach Kursbeginn heraus, dass die gewählte Niveaustufe für den Teilnehmer offensichtlich nicht geeignet ist, kann im gegenseitigen Einvernehmen ein Wechsel in einen geeigneteren Kurs erfolgen, sofern dort ein freier Platz vorhanden ist.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurswechsel besteht nicht.

10. Verhinderung, Fehlzeiten und Nichtteilnahme

Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen einzelne Unterrichtseinheiten oder Teile des gebuchten Kurses nicht besuchen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Nachholung der versäumten Unterrichtseinheiten.

Dies gilt insbesondere bei Krankheit, beruflichen Verpflichtungen, Behördenterminen, Reisen oder sonstigen persönlichen Verhinderungsgründen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Rechte bestehen.

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr richtet sich im Übrigen nach den Stornierungsregelungen dieser AGB.

11. Absage oder wesentliche Änderung durch die Swan Schule

Die Swan Schule ist berechtigt, einen Kurs aus einem sachlich gerechtfertigten Grund, insbesondere bei einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl, Erkrankung bzw. Ausfall von Lehrpersonal oder anderen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses wesentlich erschweren oder unmöglich machen, abzusagen.

Die Teilnehmer werden über eine Absage so früh wie möglich informiert.

Im Falle einer vollständigen Absage vor Kursbeginn bietet die Swan Schule nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatztermin oder einen vergleichbaren Ersatzkurs an.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Lehrmaterialien

Lehrbücher, Arbeitsbücher, Prüfungsmaterialien und sonstige Lernmittel sind nicht Bestandteil der Kursgebühr, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die Kosten für erforderliche Lehrmaterialien trägt in diesem Fall der Teilnehmer selbst.

Von der Swan Schule zur Verfügung gestellte urheberrechtlich geschützte Unterrichtsmaterialien dürfen ausschließlich für persönliche Lernzwecke verwendet und ohne vorherige Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben oder gewerblich genutzt werden.

13. Verhalten während des Unterrichts und Hausrecht

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die berechtigten Interessen anderer Teilnehmer, der Lehrkräfte und der Swan Schule zu respektieren und den Unterricht nicht erheblich zu stören.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei erheblicher Störung des Unterrichts, Bedrohungen, Beleidigungen, Gewalt, vorsätzlichen Sachbeschädigungen oder vergleichbarem unzumutbarem Verhalten kann die Swan Schule nach vorheriger Abmahnung den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.

Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn aufgrund der Schwere des Verstoßes eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses offensichtlich unzumutbar ist.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Haftung und Versicherung

Die Kursgebühr beinhaltet keinen Kranken-, Unfall-, Reise- oder Haftpflichtversicherungsschutz.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, soweit erforderlich einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.

Die Swan Schule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Swan Schule oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Swan Schule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.

Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft am Eigentum oder an Einrichtungen der Swan Schule oder Dritter verursachen.

15. Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei Verträgen, die im Fernabsatz, insbesondere über das Internet, per E-Mail oder telefonisch, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.

Die in diesen AGB vereinbarten Stornierungsregelungen lassen ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht unberührt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Swan Schule bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich einer möglichen Vergütung bereits erbrachter Leistungen und des Erlöschens des Widerrufsrechts die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

16. Bescheinigungen und behördliche Unterlagen

Teilnahme-, Anmelde-, Zahlungs- und Kursbescheinigungen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung bei der Swan Schule vorliegenden und vom Teilnehmer angegebenen Informationen erstellt.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Ausstellung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Die Swan Schule ist berechtigt, die Ausstellung oder weitere Verwendung einer Bescheinigung zu korrigieren bzw. gegenüber der zuständigen Stelle richtigzustellen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die darin enthaltenen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, insbesondere wenn eine bestätigte Zahlung nachträglich zurückerstattet, rückgebucht oder anderweitig aufgehoben wurde.

Gesetzliche Datenschutzbestimmungen und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben dabei unberührt.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von der Swan Schule im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation, Abrechnung, Ausstellung vereinbarter Bescheinigungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Swan Schule.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung mit Forderungen der Swan Schule berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Swan Schule anerkannt sind.

Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

19. Änderungen individueller Kursdaten

Änderungen oder Ergänzungen einer konkreten Kursbuchung können in Textform vereinbart werden.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20. Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

21. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Entsprechendes gilt für den Fall einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Swan Schule
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